AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) H4-Akademie GmbH

(gilt für: www.h4 -akademie.de, alle soziale und digitale Medien, Briefwechsel, Schriftverkehr etc.)

  1. Geltungsbereich
    1. Die Nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss von Verträgen für die Teilnahme an Trainingsmassnahmen der H4-Akademie GmbH, im folgenden
      H4-Akademie genannt.
    1. Diese Vertragsbedingungen, das Anmeldeformular und die Preisliste bilden den gesamten Vertrag zwischen der H4-Akademie und dem Teilnehmer der Trainingsmaßnahme (TN). Sie ersetzen sämtliche früheren und gleichzeitigen Abreden hinsichtlich der Leistungen der H4-Akademie.
  2. Vertragsschluss
    1. Der Vertrag zwischen dem TN und der H4 Akademie kommt zustande,
      1. bei Anmeldung per Internet sobald die elektronische Anmeldung (per Email) der H4 Akademie zugegangen ist
      1. bei schriftlicher Anmeldung (auch z.B. per Fax) , sobald das Anmeldeformular der H4 Akademie ausgefüllt und unterschrieben zugegangen ist.

-in beiden Fällen jedoch nur dann, wenn die H4 Akademie nicht innerhalb einer Woche nach Zugang erklärt hat, dass sie die Anmeldung nicht annimmt.Die H4-Akademie ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Sollte die Anmeldung aufgrund falscher Angaben des Teilnehmers nicht bestätigt werden können, erhebt die H4-Akademie  eine Aufwandspauschale in Höhe der Bearbeitungsgebühr des jeweiligen Trainings/Aufbauprogramms/Ausbildung und überweist die restliche Summe zurück, wenn der Teilnehmer direkt bei Anmeldung gezahlt hatte und nachdem er seine Kontonummer mitgeteilt hat.

3. Umfang der Dienstleistungen

Die H4 Akademie stellt klar, dass es sich bei den von ihr zur Verfügung gestellten Leistungen um die eines Dienstvertrages im Sinne von §611 BGB handelt. Für den Erfolg der Trainingsmaßnahmen übernimmt die H4-Akademie auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften keine Gewähr.

  • 4. Durchführung der Trainingsmaßnahmen
    • Der Beginn der jeweiligen Trainingsmaßnahmen ist an eine Mindestteilnehmerzahlgebunden. Wird die Mindestteilnehmerzahl für das vom TN gebuchte Training nicht erreicht, oder kann die geplante Trainingsmaßnahme aus einem von der H4-Akademie nicht zu vertretenden Grund nicht stattfinden, kann das Training auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden.
    • Sagt die Terminverlegung dem TN nicht zu, kann dieser von der Teilnahme an dieser Trainingsmaßnahme absehen. In diesem Fall wird die bereits entrichtete Gebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Trainingsmaßnahme ganz ausfällt. Stimmt der TN dem verlegten Termin zu, wird die bereits entrichtete Gebühr auf die späteren Trainingsseminare angerechnet.
    • Für den TN ist ein einmaliges Verschieben der Teilnahme innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin in besonderen Ausnahmefällen bis 14 Tage vor der Trainingsmaßnahme (beim Kommunikations Training ausschließlich vor dem ersten Wochenende) möglich, unter der Voraussetzung, dass die komplette Teilnahmegebühr bereits gezahlt ist und die im Anmeldeformular als solche bezeichnete und hieraus in der Höhe ersichtlich Bearbeitungsgebühr erneut gezahlt wird.

Ein weiteres Verschieben ist nicht möglich, bei Neuanmeldung ist die TN-Gebühr komplett erneut zu zahlen.

  • Bei Trainingsmaßnahmen, die aus mehreren Wochenenden bestehen, ist die zeitliche Reihenfolge obligatorisch. Einstieg nach dem ersten Wochenende ist nicht möglich. Ebenso ist bei Trainingsmaßnahmen an einem Wochenende ein Einstieg ohne den ersten Tag nicht möglich.
    • Wenn sich aufgrund des Verhaltens des TN während der Trainingsmaßnahme zeigt, dass die Durchführung der Maßnahme für ihn ungeeignet ist oder er den Fortgang der Trainingsmaßnahme behindert, behält sich die H4-Akademie vor, die Teilnahme de TN für beendet zu erklären. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr für die nicht besuchten Trainingseinheiten erstattet.
    • Die H4 Akademie kann bei Krankheit des zuständigen Dozenten die einzelne Trainingsmaßnahme oder einzelne Stunden verschieben.
  • 5. Vergütung
    • Für die Teilnahme an der Trainingsmaßnahme erhebt die H4-Akademie Teilnahmegebühren

Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der der Anmeldung beiliegenden Preisliste. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise inkl. Der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • Die Teilnahmegebühr ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu den in der Rechnung genannten Zahlungsterminen fällig und zahlbar nach Zugang der Rechnung durch Überweisung bis spätestens 4 Wochen vor der Trainingsmaßnahme. Der TN kann an der Trainingsmaßnahme nur nach vollständiger Entrichtung der gesamten Teilnahmegebühr teilnehmen.
    • Der TN kann gegenüber Forderungen der H4-Akademie nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
    • Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der TN nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
    • Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der TN unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Zugang der Rechnung der H4-Akademie schriftlich mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Die H4-Akademie wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.

  • 6. Kündigungsgebühren
    • Bei einer Kündigung der Teilnahme bis
  • zu 6 Wochen vor Beginn der Trainingsmaßnahme wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der auf der Anmeldung dargestellten jeweiligen Bearbeitungsgebühr (Anzahlung) fällig.
  • Zu 4 Wochen vor Beginn der Trainingsmaßnahme wird eine Bearbeitungsgebühr In Höhe von 50%   der jeweiligen Trainingsgebühr fällig.
  • Erfolgt die Kündigung entweder zu einem späteren Zeitpunkt oder nach einer Verschiebung nach Ziffer 4.3 wird die gesamte Teilnahmegebühr ohne Abzug fällig.

Sofern die Trainingsgebühr bereits gezahlt wurde, wird sie abzüglich der unter a) und b) genannten Bearbeitungsgebühren zurückerstattet. Beim Kommunikations Training gelten die unter 6.1 a-c) genannten Punkte für das erste der drei Wochenenden. Bei einer Kündigung vor dem zweiten oder dritten Wochenende, verfällt die gezahlte Trainingsgebühr.

  • Dem TN bleibt der Nachweis gestattet, der H4-Akademie sei kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden als die unter 6.1 erhobenen Kündigungsgebühren entstanden.
    • Der H4-Akademie bleibt die Geltendmachung eines weitgehenden Schadens unbenommen, insbesondere ihr entstandener Stornierungsgebühren und sonstiger Aufwendungen für Hotel und Verpflegung.

  • 7. Verzug
    • Erfolgt die Zahlung nicht spätestens bis zwei Wochen vor Beginn der Trainingsmaßnahme, kommt der TN automatisch in Verzug.
    • Die H4-Akademie ist berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basissatz zu erheben.

8. Haftung

Die H4-Akademie haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Die H4-Akademie haftet weiterhin für sonstige Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Für alle anderen Schäden ist die Haftung ausgeschlossen

9. Urheberrecht (UrhG)

Sämtliche Bilder, Grafiken, Texte, Konzepte, Methoden, Übungen und Techniken der Trainingsmaßnahmen der
H4-Akademie sind, sowohl in Wort als auch in Schrift, urheberrechtlich nach UrhG geschützt. Es ist nicht gestattet, diese entgeltlich oder unentgeltlich Dritten – auch nicht in abgewandelter Form – zur Verfügung zu stellen. Die Herstellung oder Veröffentlichung von Ton- oder Bildaufnahmen vom Trainingsgeschehen ebenso wie Mitschriften sind untersagt.

10. Datenschutz

Die H4-Akademie erhebt und verwendet personenbezogene Daten des TN ausschließlich in dem nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässigen Rahmen. Mit seiner Anmeldung erklärt sich der TN  mit der automatisierten Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung einverstanden. Dieses Einverständnis umfasst auch ggf. die zweckentsprechende Weitergabe der Daten an in die Seminarabwicklung einbezogen Dienstleister, insbesondere Tagungsstätten/Tagungshotels.

11. Korrespondenz

Die H4-Akademie behält sich das Recht vor sämtliche Korrespondenz in schriftlicher Form (Briefwechsel, Schriftverkehr), die von Unternehmen, Gesellschaften, öffentliche Verwaltungen, sonstige Institutionen und Rechtsformen getätigt und direkt an die H4-Akademie GmbH adressiert werden, die Bearbeitungs- und Beantwortungsgebühren, die Unkosten und sonstige Gebühren dem jeweiligen Absender in Rechnung zu stellen. Sollte der Absender die Gebühren nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt der Bearbeitungs- und Beantwortungsrechnung nachkommen, so behält sich die H4-Akademie rechtliche Maßnahmen vor.

12. Sonstiges

Wird eine Klausel dieses Vertrages durch ein zuständiges Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, Hannover. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

(Stand: 01.01.2022)

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